Sportunterricht
Im Turnbeutel Ihres Kindes sollten sich eine Sporthose, ein T-Shirt und (feste) Hallensportschuhe - möglichst mit Klettverschluss - befinden. In der warmen Jahreszeit kann der Sportunterricht auch draußen stattfinden, d.h. die Kinder können dann in Straßenturnschuhen und ähnlichen Halbschuhen teilnehmen. Hallenschuhe müssten nach einer eventuellen Benutzung im Freien geputzt werden.
Die Kinder sollten sich selbstständig und zügig umziehen können, verzichten Sie daher an Sporttagen auf komplizierte Kleidung und Schmuck. Schmuck, Uhren etc. sind nicht erlaubt und müssen von den Kindern selbstständig an- und abgelegt werden. Längere Haare müssen zusammengebunden sein.
Ein Bestandteil des Sportunterrichts ist die einstündige Bewegungsstunde. Die Bewegungsstunde findet in der Regel draußen statt - bei schlechtem Wetter oder Regen im Klassenraum. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind an dem Tag, an dem es eine Bewegungsstunde hat, wetterentsprechend gekleidet ist.
Entschuldigungen, die ausschließlich den „aktiven“ Sport betreffen, richten Sie an die Fachlehrkraft. Ihre Kinder sind dennoch im Sportunterricht anwesend.
Bei längerfristigem Fehlen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei gesundheitlichen Problemen wie Asthma, Diabetes etc. muss die Fachlehrkraft schriftlich informiert werden – ein ärztliches Schreiben ist hilfreich.
Die Sportnote setzt sich zusammen aus den Leistungen im Sportunterricht sowie in der Bewegungsstunde.