Hausaufgabenvereinbarungen
Grundlegend für den Umgang mit den Hausaufgaben ist für uns der in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29.04.2014, vorgegebene zeitliche und organisatorische Rahmen:
· Hausaufgaben werden täglich gegeben
· Arbeitszeiten, die in der Regel nicht überschritten werden sollen:
Jahrgangsstufe 1-2: bis zu einer halben Stunde
Jahrgangsstufe 3-4: bis zu einer dreiviertel Stunde
· Hausaufgaben dienen vornehmlich zur Wiederholung und zur Festigung der in der Schule erlernten, geübten Unterrichtsinhalte und Lern- und Arbeitstechniken. In besonderen Fällen können sie auch zur Vorbereitung eines neuen Themas dienen.
· Art und Umfang der Hausaufgaben hängen vom Lernstand der Klasse bzw. einzelner Kinder ab. Es werden somit auch differenzierte Hausaufgaben gegeben. Hierüber entscheidet die Lehrkraft.
· Damit die Hausaufgaben in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bleiben, sprechen sich die Lehrkräfte einer Klasse über die Hausaufgaben ab.
· Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie von den Kindern selbstständig und allein bearbeitet werden können. Sie sollten das Kind weder über- noch unterfordern, sondern im Hinblick auf seine individuellen Fähigkeiten die Möglichkeit zum selbstständigen Arbeiten geben oder den Weg dahin eröffnen.
· Eltern sollten Tipps und Hilfestellungen aber keine Lösungen geben. Auch sie sollten ihr Kind zum selbstständigen Lernen und Arbeiten anhalten.
· Jedes Kind kann bei Nichtverständnis der Hausaufgaben die Lehrkraft zu den Hausaufgaben befragen, ohne Angst haben zu müssen, dafür kritisiert zu werden.
· Um die Arbeit der Kinder zu respektieren, ist es notwendig, dass Lehrer und Eltern Hausaufgaben regelmäßig würdigen und kontrollieren.
· Fehlende Hausaufgaben werden grundsätzlich nachgeholt.
· Hausaufgaben geben nur bedingt Aufschluss über die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Kindes. Sie werden im Arbeitsverhalten berücksichtigt. Sie können ausnahmsweise in die Fachnote mit einfließen, soweit die Art der Hausaufgaben eine Bewertung der eigenen Leistung des Kindes zulässt.
Einstimmig verabschiedet auf der Sitzung der Schulkonferenz am 9.09.2009, einstimmig verabschiedet auf der Sitzung des Schulelternbeirats am 29.09.2009.