Schülerunfälle
Für jeden Schüler und jede Schülerin besteht eine gesetzliche Schulunfallversicherung bei der Unfallkasse Hessen. Diese erstreckt sich auf Unfälle während des lehrplanmäßigen Unterrichts und sonstiger Unterrichtsveranstaltungen. Die Schülerinnen und Schüler sind außerdem auf dem direkten Schulweg versichert. Bei einem Schulwegunfall bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren.
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und 15 Minuten nach Unterrichtsschluss sind Schülerinnen und Schüler versichert, wenn sie sich auf dem Schulhof aufhalten.
Damit wir Sie im Falle eines Schulunfalls oder wenn sich Ihr Kind nicht gesund fühlt, sofort telefonisch verständigen können, hinterlegen Sie bitte bei der Klassenlehrkraft und im Sekretariat eine Not-Telefonnummer (Arbeit, Verwandte, Nachbar o.ä.). Sollten Sie in Folge eines Schulunfalles zum Arzt gehen, muss die Schule diesen Unfall bei der Unfallkasse melden, d.h. digital bearbeiten. Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe für die notwendigen Angaben.
Erreichen wir Sie bei einem Krankheitsfall oder Unfall Ihres Kindes nicht, behalten wir uns vor, nach angemessener Zeit einen Krankenwagen zu rufen. Es ist nicht gewährleistet, dass Ihr Kind von einer Lehrkraft begleitet werden kann.