Handys und Wertgegenstände
Wenn Sie es für dringend erforderlich halten, dass Ihr Kind ein Handy mit zur Schule bringt, muss es während der Schulzeit ausgeschaltet im Ranzen bleiben. Dies gilt selbstverständlich auch für Smartwatches und alle anderen elektronischen Geräte.
Smartwatches mit Abhörfunktion sind grundsetzlich verboten (siehe Homepage der Bundesnetzargentur).
Bei dem Verlust von Wertsachen gibt es von schulischer Seite keine Haftung.
Bitte lassen Sie auch jegliche Sammelkarten oder –objekte zu Hause.
Situativ behalten wir uns vor, entsprechende Gegenstände einzubehalten und für Sie zur Abholung bereitzulegen.