Cretzschmar-Schule / Sulzbach

Krankenmeldungen von Kindern und Entschuldigungen

Entschuldigungen im Krankheitsfall müssen zeitnah nach Rückkehr des Kindes schriftlich mit Begründung erfolgen.

Bitte geben Sie uns aber auf jeden Fall am ersten Tag der Erkrankung Bescheid, wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommt. Dies kann entweder durch einen Mitschüler oder durch einen Anruf im Sekretariat erfolgen.

Ist Ihr Kind in Verbindung mit Ferienbeginn oder –ende erkrankt, muss ein Attest bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.