Geschenke
Manchen Eltern oder Klassenelterngemeinschaften ist es wichtig, den Lehrerinnen und Lehrern zu besonderen Anlässen Geschenke zu machen. Hierbei weisen wir Sie auf Folgendes hin: Beamten ist es nicht erlaubt, Geschenke, die einen Gesamtwert von 20€ überschreiten, anzunehmen („Korruptionsbekämpfung“). Das gilt auch, wenn die Umlage des Gesamtwertes auf ein einzelnes Kind heruntergerechnet wird. Bei Geschenken, die einen Gesamtwert von bis zu 150€ haben, müssen die Lehrkräfte sich die Genehmigung durch die Schulleitung einholen bzw. dürfen das Geschenk nicht annehmen.
Wenn Sie Lehrerinnen und Lehrern ein Geschenk machen wollen, bleiben Sie bitte bei kleinen Aufmerksamkeiten oder holen Sie sich vor der Übergabe an die Lehrerkraft (mit Quittung) eine Genehmigung von der Schulleitung.