Fahrrad fahren
Wir empfehlen dringend die Kinder erst nach Absolvieren der Fahrradprüfung im 4. Schuljahr mit der Rad in die Schule kommen zu lassen:
Kinder sind Mehrfachanforderungen im Straßenverkehr noch nicht gewachsen. Sie haben z.B. Schwierigkeiten zu erkennen, aus welcher Richtung Geräusche kommen. Grundschulkinder lassen sich noch stark ablenken und es fällt ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten abzuschätzen. Letztendlich entscheiden Sie als Eltern und stehen in der Verantwortung, auch für das Tragen eines Helmes und die Verkehrssicherheit des Rades.
Wichtig ist, dass die Kinder direkt nach der Ankunft auf dem Schulgelände das Rad am Fahrradständer anschließen.
Ebenso liegt es in Ihrer Verantwortung, wenn Sie Ihr Kind mit dem Roller (o.ä.) in die Schule fahren lassen. Die Kinder dürfen den Roller nicht mit in die Klasse bzw. ins Treppenhaus nehmen, da dieser zur Stolperfalle werden kann. Der Roller kann am Rollerständer geparkt und abgeschlossen werden. Auch beim Rollerfahren empfiehlt sich das Tragen eines Helmes, da die Kinder hohe Geschwindigkeiten erreichen.