Cretzschmar-Schule / Sulzbach

Beurlaubung im Zusammenhang mit den Ferien

 

Beurlaubungen für einzelne Tage reichen Sie formlos bei der Klassenlehrer/-in ein. Diese entscheidet über den Antrag.

Freistellungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein schriftlicher Antrag (das Formular ist über die Klassenlehrer/-in zu erhalten) muss von den Eltern spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Beurlaubung mit Begründung eingereicht werden. Hier entscheidet die Schulleitung.

Die Unterlagen werden zu den Schülerakten genommen.