Klassenelternbeirat
Der Klassenelternbeirat und ein Stellvertreter werden aus der Mitte einer jeden Klassenelternschaft gewählt. Da die Amtszeit zwei Jahre beträgt, wird in der 1. und 3. Klasse gewählt. Die Wahl findet geheim statt und wird protokolliert.
Der Klassenelternbeirat lädt mindestens einmal pro Schulhalbjahr oder nach Bedarf (ein Fünftel der Eltern) zu einem Elternabend ein. Der erste Elternabend des 1. Schuljahres wird durch die Klassenlehrkraft bzw. durch den Schulelternbeirat initiiert. Die Termine der Elternabende werden mit der Klassenlehrkraft abgesprochen, da diese als Gast eingeladen wird. Auch die Tagesordnung soll mit der Klassenlehrkraft abgesprochen werden, da bestimmte Themen (z.B. Klassenfahrt und Sexualerziehung) zwingend besprochen werden müssen.
Der Klassenelternbeirat kann auch andere Lehrkräfte zu den Elternabenden anfragen. Zu einer besseren Information für nicht anwesende Eltern kann ein Protokoll geschrieben werden. Zusätzlich kann der Klassenelternbeirat zu Elternstammtischen einladen. Des Weiteren unterstützt er oder sie die Klassenlehrkraft bei der Organisation schulischer Veranstaltungen (Klassenfest, Weihnachtsfeier, ….).
Der Klassenelternbeirat stellt zur besseren Kommunikation eine Telefon-, Adressliste und/oder einen Mailverteiler zusammen. Die Zustimmung der Elternschaft (über ein Formular) hierfür muss aus Datenschutzgründen vorhanden sein.
Der Klassenelternbeirat und dessen Stellvertreter vertreten die Interessen der Klassenelternschaft. Sie sind für die Eltern der Klasse, für die Lehrkräfte und die Schulleitung Ansprechpartner sowohl für den allgemeinen Informationsaustausch als auch bei Problemen.
Die Klassenelternbeiräte sind automatisch Mitglieder des Schulelternbeirats und nehmen an dessen Sitzungen teil.