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Meldepflichtige Krankheiten

In Paragraph 7 des Infektionsschutzgesetzes sind sämtliche meldepflichtigen Krankheiten aufgelistet, die der Schule bzw. dem Gesundheitsamt namentlich gemeldet werden müssen. Dazu zählen:

 

1. Cholera

2. Diphtherie

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

4. virusbedingtes hämorrhagischen Fieber

5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

7. Keuchhusten

8. ansteckungsfähige Lungentuberkulose

9. Masern

10. Meningokokken-Infektion

11. Mumps

12. Paratyphus

13. Pest

14. Poliomyelitis

14a. Röteln

15. Scabies (Krätze)

16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen

17. Shigellose

18. Typhus abdominalis

19. Virushepatitis A oder E

20. Windpocken

 

Bitte melden Sie, falls Ihr Kind sich mit einer dieser Krankheiten angesteckt hat, dies umgehend der Schule.