Cretzschmar-Schule / Sulzbach

Masern

Im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes (in Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes) gilt seit dem 1.3.2020 die Nachweispflicht aller Kinder in der Schule und anderen betreuenden Einrichtungen. Alle neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler müssen zur Aufnahme eine entsprechende Impfung vorweisen (Kopie des Impfausweises).

Die Schulpflicht hat allerdings Vorrang. Fehlt ein Nachweis, ist die Schule verpflichtet, dies mit den entsprechenden personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt zu melden. Dieses kann ein Bußgeld verhängen.