Cretzschmar-Schule / Sulzbach

Läusebefall

 

Sie als Eltern sind verpflichtet die Schule über einen Läusebefall zu informieren. Ihr Kind muss behandelt werden (Erstbehandlung) und darf dann - auch ohne ärztliches Attest - wieder in die Schule. Nach acht bis zehn Tagen muss die Behandlung wiederholt werden (Folgebehandlung).

In der Klasse werden entsprechende Läuse-Informationszettel mit Rücklauf an die Schule ausgeteilt, auf dem alle Eltern versichern, dass sie ihr Kind untersucht haben. Der Name des betroffenen Kindes wird hier nicht genannt.

Das Schulsekretariat muss jeden Läusefall namentlich ans Gesundheitsamt melden. Außerdem muss das Sekretariat anschließend alle Kinder, die den Rücklaufzettel nicht nach einer Woche abgegeben haben, namentlich an das Gesundheitsamt melden.