Cretzschmar-Schule / Sulzbach

Läusebefall

Die Eltern sind verpflichtet, die Schule über einen Läusebefall zu informieren. Das Kind muss behandelt werden (Erstbehandlung) und darf dann - auch ohne ärztliches Attest - wieder in die Schule.

Nach acht bis zehn Tagen muss die Behandlung wiederholt werden (Folgebehandlung). In der Klasse werden entsprechende Läuse-Informationszettel mit Rücklauf ausgeteilt, auf dem Sie versichern, dass sie Ihr Kind untersucht haben. Der Name des betroffenen Kindes wird hier nicht genannt.

Die Schulsekretärin dagegen muss jeden Läusefall namentlich ans Gesundheitsamt melden. Außerdem muss die Sekretärin anschließend alle Kinder, die den Rücklaufzettel nicht nach ca. einer Woche abgegeben haben, namentlich an das Gesundheitsamt melden.